Die neue Stellplatzsatzung von Krefeld liegt vor und hat ihren Weg durch die Gremien gestartet.
Interessantes zu Abstellplätzen von Fahrrädern in §3 (10):
„Bis zu 25 % der notwendigen Kfz-Stellplätze kann durch die Schaffung von zusätzlichen
Fahrradabstellplätzen ersetzt werden.„
Und auch in §8 (2) Regelungen, wie ein Fahrradstellplatz aussehen muss:
„Notwendige Fahrradabstellplätze müssen
a. Einzeln leicht zugänglich sein,
b. Eine Fläche von mindestens 1,5 m² haben,
c. Eine Anschließmöglichkeit für den Fahrradrahmen haben und
d. Dem Fahrrad durch einen Anlehnbügel einen sicheren Stand ermöglichen; sofern
Anlehnbügel beidseitig nutzbar sind, sind diese im Abstand von 1,00 m zueinander
anzuordnen; dienen sie nur zum Anschließen eines Fahrrades, ist ein Abstand von
0,60 m ausreichend,
e. In der Regel Fahrrädern einen Schutz gegen Witterung bieten.„
Mal sehen, wie sich das beim Weg durch die BVs entwickelt