Archiv der Kategorie: RADpolitik

(Kurz-)Meldungen aus Politik und Verwaltung.

Perspektiven für das Radverkehrskonzept

  1. Die Umsetzung der Öffnung der Einbahnstraßen findet eine breite Zustimmung
  2. Radachsen oder Radvorrangrouten sollten statt der neuen Terminologie mit Radschnellverbindungen und Magistralen beibehalten werden.
  3. Der Ausbau und die Sanierung wichtiger Nebenrouten nach dem Motto
    „Schnell, sicher und attraktiv (u.a. verkehrsarm)“ sollte favorisiert werden.
  4. Wichtige Radachsen (Magistralen), die als vorrangig vom Büro Kaulen dargestellt
    wurden, können auch vorrangig behandelt werden (Achse nach Fischeln,
    Achse nach Hüls…)
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Radwegsanierungen 2021-2024

Groß wurde es im Juni 2021 angekündigt, vier Mio € in vier Jahren, zu sehen ist bisher nichts. (vollständige Liste der Maßnahmen)

Nun sind wir im dritten Jahr, Halbzeit ist ‚rum und auf wiederholtes Nachfragen teilt die Stadt mit:

  • „in Kürze“ werde man mit der Kempener Alle und der St. Töniser Str. beginnen (urspr. geplant für 2021)
  • der Radweg Europaring wird nicht saniert (bekannt und auch i.O., war ebenfalls geplant für 2021)
  • noch in diesem Jahr sind alle anderen Maßnahmen aus den Jahren 2021 und 2022 vorgesehen(!)
  • d.h. die Maßnahmen, die für 2023 vorgesehen waren, werden frühestens 2024 umgesetzt
  • die nicht abgerufenen Gelder aus 2021 und 2022 stehen weiterhin zur Verfügung

Radverkehrskonzept in Krefeld hängt in der Warteschleife

Schreibt die WZ in der Ausgabe von gestern. leider hinter Paywall, aber der Titel sagt es ja:

Am 07.12.2022 von der Tagesordnung des Rats abgesetzt
Am 31.01.2023 von der Tagesordnung des PLAMOS abgesetzt
Am 02.02.2022 von der Tagesordnung des Rats abgesetzt
Am 23.02.2023 nicht auf der Tagesordnung des PLAMOS
Am 28.02.2023 nicht auf der Tagesordnung des Rats

Mal sehen, wie (oder ob?) es weiter geht, am 21.03.2023 ist die nächste PLAMOS Sitzung und am 28.03.2023 die nächste Ratssitzung.

Immerhin ein begrüßenswerter Antrag der CDU-Fraktion im PLAMOS Ausschuss am 23.02.2023 unter dem originellen Tagesordnungspunkt „Krefeld – Bundeshauptstadt der Warnbaken und Schlaglöcher„.

Radverkehrskonzept auf dem Weg in den Rat

Das Radverkehrskonzept wurde auf der letzten Ratssitzung leider von der Tagesordnung abgesetzt, kommt aber nun in die nächsten Sitzung am 02.02.2023. Vorher steht noch der PLAMOS Ausschuss an (31.01.2023), aber alle Bezirksvertretungen wären durch!

Alle Änderungsanträge der BVs sind hier gut zusammengefasst.

Neben zusätzlichen Radstraßen, Prioritätenverschiebungen und manchen Allgemeinplätzen findet vermutlich jede(r) für sich interessante Punkte. Für mich die hier schon genannten Königstraße und die Rheinstraße aus der BV Mitte.

Aber auch aus den anderen BVs: BV Fischeln mit vielen konstruktiven Details, BV Uerdingen mit rekordverdächtigen 12 Ablehnungen, BV Hüls mit der sehr richtigen Forderung, die Inrather Straße zu beruhigen und einiges mehr.

Der ganze Vorgang mit allen Unterlagen steht hier.

Umbau Uerdinger Straße

Für den Umbau der Uerdinger Straße steht Interessantes in der Verwaltungsvorlage:

Die Qualität der Radwege wird besonders an den angrenzenden Bäumen durch teilweise irreparable Wurzelschäden erheblich negativ beeinflusst.
[…]
Auf Grund der nachhaltig nicht mehr zu behebenden Wurzelschäden und der zu geringen Radwegbreiten wird der Radweg in ganzer Länge aufgegeben. Der Radverkehr soll stattdessen auf einem Radfahrsteifen auf der Fahrbahn geführt werden, dort wo sich derzeit der Parkstreifen am Fahrbahnrand befindet.

Der Baubeginn ist für Herbst 2023 vorgesehen, die Dauer der Maßnahme beträgt ca. 1,5 Jahre.“

Treiber scheint hier die Gleiserneuerung durch die SWK-mobil zu sein.

Der Ganze Vorgang findet sich hier inkl. der sehr detaillierten Bauzeichnung.


Stellplatzsatzung

Die neue Stellplatzsatzung von Krefeld liegt vor und hat ihren Weg durch die Gremien gestartet.

Interessantes zu Abstellplätzen von Fahrrädern in §3 (10):

Bis zu 25 % der notwendigen Kfz-Stellplätze kann durch die Schaffung von zusätzlichen
Fahrradabstellplätzen ersetzt werden.


Und auch in §8 (2) Regelungen, wie ein Fahrradstellplatz aussehen muss:

Notwendige Fahrradabstellplätze müssen
a. Einzeln leicht zugänglich sein,
b. Eine Fläche von mindestens 1,5 m² haben,
c. Eine Anschließmöglichkeit für den Fahrradrahmen haben und
d. Dem Fahrrad durch einen Anlehnbügel einen sicheren Stand ermöglichen; sofern
Anlehnbügel beidseitig nutzbar sind, sind diese im Abstand von 1,00 m zueinander
anzuordnen; dienen sie nur zum Anschließen eines Fahrrades, ist ein Abstand von
0,60 m ausreichend,
e. In der Regel Fahrrädern einen Schutz gegen Witterung bieten.


Mal sehen, wie sich das beim Weg durch die BVs entwickelt

Königstraße als Fahrradstraße

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt am 03.11.2022 den folgenden Antrag:

Umwandlung der schon beidseitig für den Radverkehr geöffneten Königstraße zur Fahrrad-
straße mit Erhalt der Parkhausausfahrtmöglichkeit zur Rheinstraße. Der ruhende Verkehr –
mit Ausnahme eines zeitlich limitierten Anlieferverkehrs – zwischen Marktstraße und
Rheinstraße entfällt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU und FDP

Quelle: Beschlusstext 3968/22 A – Bezirksvertretung